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Das COME IN! ist eine Fachklinik und
Therapeutische Gemeinschaft zur Entwöhnung, Rehabilitation und
Reintegration von suchtkranken Kindern und Jugendlichen. Die
Behandlung gliedert sich bei gegebener Indikation in zwei Phasen und
kann insgesamt bis zu 2 Jahren dauern.
In der
bis zu 12 Monate dauernden medizinischen Rehabilitation wird die
Aufhebung der somatischen, psychischen, sozialen, schulischen und
beruflichen Defizite sowie die Stärkung von Selbsthilfekompetenzen
angestrebt.
In der
sich ggf. daran anschließenden, ebenfalls bis ca. einjährigen
Reintegration wird mit psychosozialen und bei Bedarf
heilpädagogischen Methoden ein Leben ohne Drogen erprobt,
stabilisiert und auf eine frühestmögliche Wiedereingliederung in den
gesellschaftlichen Bezugsrahmen hingearbeitet.
Die
medizinische Rehabilitation, die „klassische“ Drogentherapie,
dauert in der Regel bis zu einem Jahr und konzentriert sich primär
auf die Behandlung der Drogenabhängigkeit. In diesem Bereich stehen
20 Plätze zur Verfügung. Als Kostenträger für die Klienten kommen
für die Behandlungsphase der medizinischen Rehabilitation
hauptsächlich die Krankenkassen und ggf. die LVA in Betracht.
Die
sich anschließende Reintegrationsphase (Heimunterbringung) zielt auf
die frühestmögliche Wiedereingliederung in gesellschaftliche
Bezugsrahmen. Sie arbeitet vornehmlich mit (heil-) pädagogischen
Mitteln und bietet zehn KlientInnen Platz.
In die Reintegrationsphase werden
i. d. Regel KlientInnen aus der medizinischen Rehabilitation des
COME IN! aufgenommen.
Es ist jedoch auch der Einstieg
aus anderen Therapieeinrichtungen nach abgeschlossener Behandlung
möglich.
Nach unserer Erfahrung ist die Reintegrationsbehandlung
für jugendliche oder jungerwachsene KlientInnen ein zusätzlicher
weiterer wichtiger Schritt in die Verselbstständigung. Häufig reicht
eine „klassische“ Nachsorgebehandlung für diese KlientInnen noch
nicht aus. Kostenträger für die Reintegrationsphase sind primär die
im KJHG vorgesehenen Träger der Jugendhilfe (Jugendämter,
Sozialämter etc.).
Die (Re-)Integrationsphase ist
umsetzungorientiert. Hier soll mit pädagogischen Mitteln die Abkehr
von Drogenabhängigkeit, konsumierender Grundhaltung und unsozialem
Verhalten in eine aktive und optimistische Lebenseinstellung
gefördert und eingeübt werden.
In der
Abschlussphase der Reintegrationsbehandlung ist es dann möglich, die
Jugendlichen und jungen Erwachsenen noch in geeignete Nachbetreuung
wie z. B. ambulante Betreuung mit Selbsthilfeangeboten, zu
vermitteln. In diesem Bereich haben wir in den letzten Jahren
geeignete Kooperationspartner (LINK HAMBURGER KINDER- und JugendHilfe?????Dieter bzw Karin fragen) gefunden.
BILD?
DAS COME IN! ist in einer
ehemaligen Villa, mit zwei
Nebengebäuden und einer Mehrzweckhalle
untergebracht.
Umgeben von einem
großen parkähnlichen Garten, wohnen unsere Klienten in
Zweibettzimmern. Frei von Drogen und Gewalt, bietet das Haus Schutz
und Geborgenheit.
Aufgenommen werden12-18 jährige Drogenkonsumentinnen, (Alkohol,
Cannabis, Crack, XTC, Heroin, Koks usw.), auch mit zusätzlichen
anderen psychischen oder physischen Störungen. (Ausgenommen sind nur
akut behandlungsbedürftige oder schwer körperlich behinderte
Jugendliche).
Für eine Zukunft ohne Suchtdruck ist
es wichtig, sich mit den psychischen und sozialen Bedingungen der
eigenen Drogenabhängigkeit intensiv zu beschäftigen. Deshalb sind
Psychotherapie und Erlebnispädagogik neben Bildung und kreativer
Freizeit Behandlungsschwerpunkte. Die Angebote sind vielfältig und
alltagsnah.
Auf der Basis geschlechtsspezifischer
Angebote wird sexuelle Gewalt (ausgeübte und erfahrene) kritisch
reflektiert. Die gemischtgeschlechtliche Belegung ermöglicht (mit
therapeutischer Hilfe) die Auseinandersetzung mit destruktiven
Beziehungsmustern.
Im Rahmen eines strukturierten
Tagesablaufes begleiten wir unsere Klientinnen beim Erlernen
alltags- und lebenspraktischer Fähigkeiten während der gesamten
Behandlungsdauer bis zur Selbstständigkeit.
Die Ziele der Behandlung sind:
-
Abstinenzfähigkeit
-
(Wieder)herstellung der Bildungs- und Erwerbsfähigkeit
-
Aufbau angemessener psychosozialer Bewältigungsstrategien
-
Schaffung einer sozialen Anbindung an ein drogenfreies Umfeld
Das COME IN! ist nach § 35 und § 36 BTMG anerkannt.
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